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Berufsfachschule
Gesundheits- und Krankenpflegepflege
Die Zugangsvoraussetzungen für Bewerber/Bewerberinnen um eine Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger / zur Gesundheits- und Krankenpflegerin werden nach dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG) vom 16. Juli 2003 § 5 Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung geregelt.
Schulische Voraussetzungen:
Der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung, zusammen mit
- einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
- einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe.
Der Bewerber/ die Bewerberin müssen in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes geeignet sein (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 KrPflG)
Es ist ein aktueller Impfschutz zu Tetanus/ Diphtherie/ Poliomyelitis; Masern/ Mumps/ Röteln und Hepatitis B vorzulegen.
Theoretische Ausbildung
Die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege dauert 3 Jahre und beginnt mit einem Probehalbjahr.
Die Ausbildung umfasst 2100 Theoriestunden und 2500 Praxisstunden. Theoretischer und praktischer Unterricht und praktische Ausbildung wechseln im 4-5 wöchigen Rhythmus.
Der theoretische und praktische Unterricht findet in der Beruflichen Schule an den Standorten Tallinerstraße 1 am Kagenmarkt und im Lehrkabinett am Friedenshof statt. Im Unterricht wird den Schülerinnen und Schülern ausreichende Möglichkeit gegeben, die erforderlichen praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und einzuüben.
Aufgrund des § 8 des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) vom 10. November 2003 § 1 Abs. 1 umfasst der theoretische und praktische Unterricht folgende Themenbereiche:
+ Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten
+ Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten
+ Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen fachkundig gewährleisten
+ bei der Entwicklung und Umsetzung von Rehabilitationskonzepten mitwirken und diese in das Pflegehandeln integrieren
+ Pflegehandeln personenbezogen ausrichten
+ Pflegehandeln an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten
+ Pflegehandeln an Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbestimmungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten
+ bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
+ Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder Arztes einleiten
+ berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen
+ auf die Entwicklung des Pflegeberufs im gesellschaftlichen Kontext Einfluss nehmen
+ in Gruppen und Teams zusammenarbeiten
Die Wissensgrundlagen umfassen
1. Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften (950 Stunden)
2. pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin (500 Stunden)
3. pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften (300 Stunden)
4. pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft (150 Stunden) und
5. zur Verteilung (200 Stunden)
Praktische Ausbildung
Aufgrund des § 8 des Krankenpflegegesetzes vom 16. Juli 2003 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) vom 10. November 2003 § 1 Abs. 1 umfasst die praktische Ausbildung folgende Bereiche:
1. Allgemeiner Bereich
Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen Gebieten in den Fächern Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege sowie in mindestens zwei dieser Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten (800 Stunden)
Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten (500 Stunden)
2. Differenzierungsbereich
Gesundheits- und Krankenpflege stationäre Pflege in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie und Psychiatrie (700 Stunden)
3. zur Verteilung auf die Bereiche 1. und 2. (500 Stunden)
Die Gesundheits- und Krankenpflegeschüler/ innen unterliegen denselben Bedingungen der Schweigepflicht, wie das gesamte Krankenhauspersonal.
Dienstkleidung wird kostenlos zur Verfügung gestellt und gereinigt.Der Urlaub wird in der Regel in der unterrichtsfreien Zeit gewährt.Während der Ausbildungszeit erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung, die über den Manteltarifvertrag geregelt ist.Die Gesundheits- und Krankenpflegeschüler/ innen unterstehen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Die 3- jährige Ausbildung schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Nach bestandener Prüfung erteilt das Landesprüfungsamt Rostock auf Antrag die Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger/ in“.
Bewerbungsunterlagen (Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden nicht bearbeitet!)
+ Bewerbungsschreiben handschriftlich
+ Tabellarischer Lebenslauf
+ Lichtbild
+ Schulabschlusszeugnis oder aktuellstes Zeugnis; von Abiturienten und Bewerbern in und nach der Berufsausbildung ist auch das Zeugnis der 10. Klasse vorzulegen
+ schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen
+ Bestätigung (Kopie) über absolvierte Praktika
+ beschrifteter und ausreichend frankierter B 4- Umschlag
Ihre Bewerbung richten Sie bis zum 28. Februar an die
Hanse- Klinikum Wismar GmbH
z.H. Frau Dr. oec. Hellwing
(Leiterin der Personalabteilung)
Postfach 1244
23952 Wismar