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Ergotherapie

Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen für Bewerber/Bewerberinnen um eine Ausbildung zum Ergotherapeuten/ zur Ergotherapeutin werden nach dem Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (ErgThG) vom 25. Mai 1976, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 16. Juni 1998 (BGB. I S. 1311), § 4 Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung geregelt.

Schulische Voraussetzungen:
Der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige Ausbildung oder eine nach Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

weitere Voraussetzungen
Der Bewerber/ die Bewerberin müssen in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes geeignet sein.

Theoretischer und praktischer Unterricht
Die Ausbildung umfasst 2700 Theoriestunden und 1700 Praxisstunden.
Der theoretische und praktische Unterricht findet in der Beruflichen Schule an den Standorten Tallinerstraße 1 am Kagenmarkt und im Lehrkabinett am Friedenshof statt. Im Unterricht wird den Schülerinnen und Schülern ausreichende Möglichkeit gegeben, die erforderlichen praktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu entwickeln und einzuüben.
Aufgrund des § 2 des Ergotherapeutengesetzes vom 25. Mai 1976 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV) vom 2. August 1999 § 1 Abs. 1 umfasst der theoretische und praktische Unterricht folgende Themenbereiche:
+
Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde
+
Fachsprache, Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
+
Grundlagen der Gesundheitslehre und Hygiene
+
Biologie, beschreibende und funktionelle Anatomie, Physiologie
+
Allgemeine Krankheitslehre
+ Spezielle Krankheitslehre einschließlich diagnostischer, therapeutischer, präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie psychosozialer Aspekte
+
Arzneimittellehre
+ Grundlagen der Arbeitsmedizin
+ Erste Hilfe
+ Psychologie und Pädagogik
+ Behindertenpädagogik
+ Medizinsoziologie und Gerontologie
+ handwerkliche und gestalterische Techniken mit verschiedenen Materialien
+
Spiele, Hilfsmittel, Schienen und technische Medien
+
Grundlagen der Ergotherapie
+ motorisch- funktionelle Behandlungsverfahren
+ n
europhysiologische Behandlungsverfahren
+ n
europsychologische Behandlungsverfahren
+ p
sychosoziale Behandlungsverfahren
+ a
rbeitstherapeutische Verfahren
+ a
daptierende Verfahren in der Ergotherapie
+
Prävention und Rehabilitation

Praktische Ausbildung
Aufgrund des § 2 des Ergotherapeutengesetzes vom 25. Mai 1976 und der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (ErgThAPrV) vom 2. August 1999 § 1 Abs. 1 umfasst die praktische Ausbildung folgende Bereiche:
1. Psychosozialer (psychiatrischer/ psychosomatischer) Bereich
2. Motorisch-funktioneller, neurophysiologischer oder neuropsychologischer Bereich
3. arbeitstherapeutischer Bereich

Dabei soll sich jeweils ein praktischer Einsatz auf die ergotherapeutische Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen, mit Erwachsenen und mit älteren Menschen erstrecken.

Ablauf der Ausbildung und Prüfungen
1. Jahr - zunächst theoretischer und praktischer Unterricht, die letzten 6 Wochen des ersten Ausbildungsjahres Praktikum im arbeitstherapeutischen Bereich
2. Jahr - zunächst Fortsetzung des Praktikums für 5 Wochen im arbeitstherapeutischen Bereich, anschließend theoretischer und praktischer Unterricht
3. Jahr - 3 x 11 Wochen Praktikum in folgenden Bereichen:
+ psychosozialer Bereich
+ motorisch- funktioneller Bereich
+ Wahlbereich

Alle Praktikumsstellen für die praktische Ausbildung werden durch die Schule bereitgestellt und befinden sich in Mecklenburg- Vorpommern.

Die 3- jährige Ausbildung zum/ zur Ergotherapeut/-in schließt mit einer staatlichen Prüfung ab und umfasst jeweils einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil.

Nach bestandener Prüfung erteilt das Landesprüfungsamt Rostock auf Antrag die Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Ergotherapeut/ in“.

Bewerbungsunterlagen (unvollständige Bewerbungsunterlagen werden nicht bearbeitet)
+ Bewerbungsschreiben handschriftlich
+ Tabellarischer Lebenslauf
+ Lichtbild
+ Schulabschlusszeugnis oder aktuellstes Zeugnis; von Abiturienten und Bewerbern in und nach der Berufsausbildung ist auch das Zeugnis der 10. Klasse vorzulegen
+ schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters bei Minderjährigen
+ Bestätigung (Kopie) über absolvierte Praktika
+ ärztliche Bescheinigung zur Aufnahme einer Berufsausbildung (Minderjährige Vordruck Ordnungsamt), aktueller Impfschutz
+ beschrifteter und ausreichend frankierter B 4- Umschlag

Bewerbungen sind bis zum 28. Februar zu richten an die

Berufliche Schule der Hansestadt Wismar und des Landkreises Nordwestmecklenburg
- Berufsschulzentrum Nord -

Dienstgebäude Lübsche Straße 207

23970 Wismar

Tel. (03841) 285185
Fax: (03841) 224391
eMail: dg-gesundheit@bsz-nord.de
www.bsz-nord.de


Allgemeine Hinweise für die Ergotherapie:

+ Lehrmittel (z. T. Lehrbücher und Material), Arbeitsschutzkleidung, Fahrkosten, Kosten für Unterkunft (auch während der Praktika) müssen selbst finanziert werden.
+
Die Wohnungsunterkünfte in Wismar und während der Praktika sind selbständig zu organisieren.
+ Jeder Schüler kann bei seinem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (BAföG) einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen.